Kosten

Die Gebühren für anwaltliche Leistungen sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Maßgeblich für die Höhe der Gebühren ist in der Regel der Gegenstandswert. So werden in zivilrechtlichen Angelegenheiten die Gebühren anhand des Gegenstandswertes bestimmt. Zu den zivilrechtlichen Angelegenheiten gehören beispielsweise das Arbeitsrecht, das Mietrecht und die Forderungsdurchsetzung.

In sozialrechtlichen Verfahren eröffnet das RVG dem Rechtsanwalt einen Gebührenrahmen, innerhalb dessen die Gebühren festgesetzt werden. Als Rechtsanwältin bin ich verpflichtet, meine Mandanten über die anfallenden Kosten zu informieren. Ich werde Sie daher immer transparent über die anfallenden Kosten aufklären, bevor diese entstehen. Nur so können Sie sachgerecht entscheiden, ob die Durchsetzung Ihres Rechtsschutzziels unter Abwägung der Erfolgschancen „ihr Geld wert“ ist.


- Erstberatung


- Beratungshilfe

- Prozesskostenhilfe

- Rechtsschutzversicherung

- Vergütungsvereinbarung