Die Gebühren für anwaltliche Leistungen sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Maßgeblich für die Höhe der Gebühren ist in der Regel der Gegenstandswert.
So werden in zivilrechtlichen Angelegenheiten die Gebühren anhand des Gegenstandswertes bestimmt. Zu den zivilrechtlichen Angelegenheiten gehören beispielsweise das Arbeitsrecht, das Mietrecht und die Forderungsdurchsetzung.
In sozialrechtlichen Verfahren eröffnet das RVG dem Rechtsanwalt einen Gebührenrahmen, innerhalb dessen die Gebühren festgesetzt werden. Als Rechtsanwältin bin ich verpflichtet, meine Mandanten über die anfallenden Kosten zu informieren.
Ich werde Sie daher immer transparent über die anfallenden Kosten aufklären, bevor diese entstehen. Nur so können Sie sachgerecht entscheiden, ob die Durchsetzung Ihres Rechtsschutzziels unter Abwägung der Erfolgschancen „ihr Geld wert“ ist.
Erstberatung
Die Gebühr für eine Erstberatung richtet sich nach der Schwierigkeit der Angelegenheit und der Dauer des Beratungsgesprächs.
Folgt der Erstberatung eine weitere Beauftragung in derselben Angelegenheit, wird die Gebühr in voller Höhe auf die weiteren Gebühren angerechnet.
Informieren Sie sich bei der Terminvereinbarung über die für Ihr Anliegen in Frage kommenden Kosten.
Beratungshilfe
Sofern Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, Gebühren für die außergerichtliche Beratung oder Vertretung selbst zu bezahlen,
besteht die Möglichkeit beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes Beratungshilfe zu beantragen. Den Berechtigungsschein erhalten Sie bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts.
Hierfür sind dem Gericht Ihre aktuellen Einkommensnachweise sowie Ihre monatlichen Belastungen vorzulegen. Außerdem ist dem Gericht Ihr rechtliches Anliegen zu schildern. Sollte Ihnen wegen der Eilbedürftigkeit der Beratung die vorherige Einholung eines Beratungshilfescheins nicht möglich sein, kann dieser auch im Anschluss an das Gespräch beantragt werden.
Erforderliche Antragsunterlagen erhalten Sie in meinem Büro.
Im Rahmen der Bewilligung von Beratungshilfe ist ein Eigenanteil in Höhe von 15,00 EUR von Ihnen zu zahlen.
Prozesskostenhilfe
Für die Durchführung des gerichtlichen Verfahrens besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu erhalten. Dies setzt neben Ihrer Bedürftigkeit voraus,
dass Ihr Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. Gern bespreche ich mit Ihnen die Voraussetzungen und Formalitäten zur Prozesskostenhilfe.
Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, informieren Sie sich bei dieser über deren Eintrittspflicht. Gerne übernehme ich die Anfrage bei Ihrer Versicherung.
Hierfür benötige ich lediglich Ihre Versicherungsnummer sowie Name und Anschrift der Rechtsschutzversicherung.
Vergütungsvereinbarung
Im Bereich der außergerichtlichen Vertretung ist auch der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung möglich.
Das gilt auch für die gerichtliche Vertretung. Dabei ist zu beachten, dass im Rahmen der gerichtlichen Vertretung eine geringere als die gesetzliche Vergütung nicht vereinbart werden darf.
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